§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des
Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-
keiten sind:
- Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen,
- Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften,
- Beschaffung unterstützen,
- Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten,
- Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln,
- Kundenkommunikation gestalten,
- Online-Marketing entwickeln und umsetzen und
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sind:
- Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Bedeutung und Struktur des E-Commerce,
- Kommunikation und Kooperation und
- projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.
