§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns im E-Commerce und der Kauffrau im E-Commerce
wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns im E-Commerce und der Kauffrau im E-Commerce
wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.